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   BFH, 27.02.2007 - VII B 148/06   

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https://dejure.org/2007,18535
BFH, 27.02.2007 - VII B 148/06 (https://dejure.org/2007,18535)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - VII B 148/06 (https://dejure.org/2007,18535)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - VII B 148/06 (https://dejure.org/2007,18535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrabgaben: Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Erlass bzw. Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen; schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII B 148/06
    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl die Klägerin selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII B 148/06
    Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) ist in Fällen erforderlich, in denen über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, so beispielsweise, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen; insoweit gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 10.10.2002 - I B 147/01

    Zulassung der Revision - willkürliche FG-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII B 148/06
    Auch zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO sind somit substantiierte und konkrete Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts zu einer bestimmten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 I B 147/01, BFH/NV 2003, 197).
  • EuG, 27.09.2005 - T-26/03

    Geologistics / Kommission - Zollunion - Externe gemeinschaftliche

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII B 148/06
    So ist es insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH und des EuG geklärt, unter welchen Voraussetzungen das Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen ist, die den Erlass bzw. die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen rechtfertigen (vgl. EuG-Urteil vom 27. September 2005 T-26/03, EuGHE 2005, II-3885).
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